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REHADAT-Elan 04

Anzeigejahr 2004
Vorschriften

 

Für das Anzeigejahr 2004 kommt es durch die Gesetzesnovellierung des SGB IX vom 23. April 2004 zu Änderungen bei der Pfeil rechtsBerechnung der Ausgleichsabgabe.

Diese Änderungen werden wir in der REHADAT-Elan-Version für das Anzeigejahr 2004 berücksichtigen. REHADAT-Elan04 werden wir Ihnen im Dezember 2004 zur Verfügung stellen.

Bis die neue Version erscheint, können Sie Ihre Daten in REHADAT-Elan03 weiterpflegen. REHADAT-Elan04 wird die Möglichkeit zur Datenübernahme aus der Version für 2003 bieten.

Die Erläuterungen der Bundesagentur für Arbeit zum Anzeigeverfahren 2004 finden Sie [Link öffnet in neuem Fenster] Pfeil rechtshier als PDF-Dokument.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze
 
Neu im Anzeigeverfahren 2004:

Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004, kommt es zu folgenden Änderungen:

  1. Altersteilzeitbeschäftigte werden auch dann auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet, wenn ihre Arbeitzeit weniger als 18 Stunden wöchentlich beträgt (§ 75 Abs. 2 Satz 2);
    • im Formularvordruck für das Verzeichnis wird eine Abfrage ergänzt, ob es sich um Mitarbeiter in Altersteilzeit handelt (neue Zeile 7).
    Solange für Altersteilzeitbeschäftigte eine Vertretung eingestellt ist, werden sie bei der Ermittlung der Beschäftigungspflicht nicht berücksichtigt (§ 73 Abs. 2 Nr. 7), d.h. sie können in Spalte 3 des Formulars mitgezählt werden.
  2. Schwerbehinderte Menschen, die im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden, werden für die Zeit der betrieblichen Beschäftigung auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet (§ 75 Abs. 2a);
    • im Anzeigeverfahren werden für diese Personengruppen neue Kürzel eingeführt: SBW1 bzw. GLW1 für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen ohne Mehrfachanrechnungsbescheid. Bei vorliegen von Mehrfachanrechnungsbescheiden werden diese Personen als MSBW2, MSBW3, MGLW2 und MGLW3 aufgeführt.
  3. Während betrieblicher Phasen einer überbetrieblichen Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden schwerbehinderte Auszubildende auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet (§ 76 Abs. 2 Satz 2);
    • im Anzeigeverfahren werden für diese Personengruppen neue Kürzel eingeführt: SBAR2 und GLAR2, bei vorliegender Mehrfachanrechnung auf 3 Pflichtarbeitsplätze MSBAR3 und MGLAR3.
  4. Bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach abgeschlossener Ausbildung wird ein schwerbehinderter Mensch im ersten Jahr der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet (§ 76 Abs. 2 Satz 4), auch wenn die Ausbildung durch einen anderen Arbeitgeber erfolgt ist. Dabei muss es sich allerdings um einen nahtlosen Übergang handeln, d.h. das Beschäftigungsverhältnis muss spätestens in dem Monat beginnen, der auf das Ausbildungsende folgt;
    • im Anzeigeverfahren werden für diese Personengruppen neue Kürzel eingeführt. SBAF2 und GLAF2. Bei diesen Personengruppen ist das Ausbildungsende eine Pflichtangabe.
  5. Die Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent wird beibehalten (§ 71 Abs. 1). Die Höhe der Pflichtquote unterliegt einem Prüfvorbehalt bis zum 30. Juni 2007 (§ 160 Abs.2).
  6. Der Grenzwert für die Kleinbetriebsregelungen verschiebt sich von einer jahresdurchschnittlichen Arbeitsplatzzahl von "bis zu 59" (d.h. 59,00) auf "weniger als 60".

Als Ausgleich für die durch die Gesetzesänderungen notwendigen zusätzlichen Abfragen wird gleichzeitig das Verzeichnis der anrechenbaren schwerbehinderten Menschen etwas abgespeckt.
Hier wird zukünftig auf die Abfrage des Wohnorts, des Tätigkeitsschlüssels sowie der Tätigkeitsbezeichnung verzichtet. Stattdessen wird nur noch abgefragt, ob es sich bei dem eingetragenen Mitarbeiter um den Geschäftsführer einer GmbH handelt (neue Zeile 5). Diese Personen können nämlich nicht auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.

Auch das "Wegfalldatum", das ohnehin nur im Falle der Herabsetzung des GdB relevant war, wird nicht mehr gesondert abgefragt, sondern kann ggf. in das Feld "Befristet bis" eingetragen werden.

Die Schnittstellenbeschreibung für den Datenimport aus Personalsoftware und anderen Programmen nach REHADAT-Elan wurde entsprechend überarbeitet. Ziel unserer Bemühungen war es dabei, die Änderungen möglichst gering zu halten. Die Schnittstellenbeschreibung finden sie Schnittstellenbeschreibung hier.

Eine Voransicht der Formulare für das Anzeigejahr 2004 finden Sie auf unserer Seite:Pfeil rechtsAnzeigejahr 2004 die Formulare.

 

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