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| 1. zu berücksichtigende Arbeitsplätze
| 2. Pflichtarbeitsplätze (Soll)
| 3. Unbesetzte Pflichtplätze
| 4. Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote
| 5. Berechnung der Ausgleichsabgabe
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REHADAT-Elan berechnet die Ausgleichsabgabe auf der Grundlage folgender Werte:
a) monatliche Anzahl Arbeitsplätze ohne Auszubildende und Arbeitsplätze nach § 73 Abs. 2 u. 3 SGB IX (Spalte 4 des Formulars)
b) monatliche Anzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten, gleichgestellten oder sonstigen anrechnungsfähigen Personen besetzte Arbeitsplätze, einschließlich der Mehrfachanrechnungen.
Die Anzahl brauchen Sie nicht selbst zu ermitteln: REHADAT-Elan wertet das von Ihnen angelegte Verzeichnis aus und trägt die Anzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze automatisch ein.
Die Berechnung umfasst folgende Schritte:
Die Jahressumme der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze (Spalte 4 des Formulars) wird gebildet und durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen der Arbeitgeber mindestens an einen Tag im Monat bestanden hat.
Ist das Ergebnis kleiner 60 wird die
Sonderregelung für Kleinbetriebe 2004 berücksichtigt. Liegt der Jahresdurchschnitt 60 und mehr wird verfahren wie folgt:
Die zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze werden nicht mehr monatlich, sondern aus der Jahressumme der Arbeitsplätze berechnet:
Jahres-Soll der zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze = 5 % der Jahressumme Spalte 4 (Ausnahme: öffentliche Arbeitgeber des Bundes, die am 31.10.1999 mehr als 6% Schwerbehinderte beschäftigt hatten, hier beträgt die Pflichtquote weiterhin 6%).
Bei der Berechnung entstehende Bruchteile von 0,50 und mehr werden aufgerundet.
Im Formular entfällt die ehemalige Spalte 5 ("monatlich zu besetzende Pflichtarbeitsplätze").
Die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze werden nicht mehr monatlich, sondern auf das Jahr bezogen berechnet:
Die Jahressumme der besetzten Pflichtarbeitsplätze (Spalte 5 im neuen Formular) wird gebildet und vom Jahres-Soll der Pflichtarbeitsplätze abgezogen.
Die ehemalige Spalte 7 des Formulars ("unbesetzte Pflichtarbeitsplätze") entfällt.
Die Jahressumme der besetzten Pflichtarbeitsplätze wird durch die Jahressumme der Arbeitsplätze (Spalte 4) dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert.
Liegt Ihre Beschäftigungsquote bei 5% (bzw. 6%) oder darüber, haben Sie die Beschäftigungspflicht erfüllt und brauchen für das Jahr 2004 keine Ausgleichsabgabe zu bezahlen.
Ist die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, beträgt die pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz zu zahlende Ausgleichsabgabe
105,- € bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5% (6%)
180,- € bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%
260,- € bei einer Beschäftigungsquote von 0% bis weniger als 2%
REHADAT-Elan übernimmt den für Ihr Ergebnis passenden Staffelbetrag in den nächsten Berechnungsschritt.
Die Jahressumme der unbesetzten Pflichtplätze wird mit dem Ihrer Beschäftigungsquote entsprechenden Staffelbetrag multipliziert. Als Ergebnis erhalten Sie die Jahressumme der Ausgleichsabgabe.
Falls Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen eingegeben haben, wird nun automatisch die Hälfte der anrechenbaren Rechnungsbeträge abgezogen. Außerdem können Sie ein eventuelles Guthaben angeben, das REHADAT-Elan ebenfalls bei der Berechnung des Überweisungsbetrages berücksichtigt.