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In REHADAT-Elan werden personenbezogene Daten gespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie als Anwender für den Schutz dieser Daten verantwortlich sind und denken Sie daran, den Einsatz von REHADAT-Elan - ebenso wie anderer Programme, mit denen Sie personenbezogene Daten verarbeiten - an die innerbetrieblichen bzw. innerbehördlichen Datenschutzbeauftragten zu melden.
Weitere allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie z.B. beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter
http://www.bfd.bund.de/technik/DS-KAP/35.htm.
Allgemeine Informationen zur Vorabkontrolle und zur datenschutzrechtlichen Freigabe finden sie
hier.
Folgende Informationen beziehen sich speziell auf die Software REHADAT-Elan:
Zweckbindung:
REHADAT-Elan ist ausschließlich dazu geeignet, die in § 80 SGB IX vorgeschriebene Anzeige zu erstellen. Die programminterne Datenbank, in der die erfassten Angaben abgelegt werden, ist durch ein Passwort geschützt und kann durch den Anwender nicht außerhalb der Anwendung REHADAT-Elan eingesehen werden. Daher können keine vom Anwender selbst definierten Abfragen über diese Datenbank durchgeführt werden.
Datensparsamkeit, Datenvermeidung:
Der Datensatz enthält nur die Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern nach § 80 Abs. 2 SGB IX "zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe" abgefragt werden.
Darunter befinden sich diejenigen personenbezogenen Daten, die der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 1 SGB IX im Verzeichnis der bei ihm beschäftigten "schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen" laufend zu führen hat.
Im Einzelnen sind dies für das Jahr 2003:
sowie für den Nachweis über die Anrechenbarkeit:
Übermittlung der Anzeige:
Zur Abgabe der Anzeige bietet REHADAT-Elan drei Möglichkeiten zur Auswahl an: