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Berechnungen 2002

Diese Berechnungen führt REHADAT-Elan für Sie durch:

 

Hinweis:
Die Berechnungsvorschriften für die entsprechenden Anzeigejahre finden sie unter folgenden Seiten:

   Pfeil rechtsBerechnungsvorschriften (Anzeigejahr 2003)

   Pfeil rechtsBerechnungsvorschriften (Anzeigejahr 2004)

REHADAT-Elan berechnet die Ausgleichsabgabe auf der Grundlage folgender Werte:

a) monatliche Anzahl Arbeitsplätze
   ohne Auszubildende und Arbeitsplätze nach
   § 73 Abs. 2 u. 3 SGB IX (Spalte  4 des Formulars)

b) monatliche Anzahl der besetzten Pflichtplätze
   mit schwerbehinderten, gleichgestellten oder sonstigen
   anrechnungsfähigen Personen besetzte Arbeitsplätze, einschließlich
   der Mehrfachanrechnungen (früher Spalte 14, im neuen Formular Spalte 6)

Die Anzahl brauchen Sie nicht selbst zu ermitteln: REHADAT-Elan wertet das von Ihnen angelegte Verzeichnis aus und trägt die Anzahl der besetzten Pflichtplätze in Spalte 6 automatisch ein.

Die Berechnung umfasst folgende Schritte:

1. Jahresdurchschnittlich zu berücksichtigende Arbeitsplätze
Die Jahressumme der zu berücksichtigenden Arbeitplätze( Spalte 4 des Formulars) wird gebildet und durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen der Arbeitgeber mindestens an einen Tag im Monat bestanden hat.

Ist das Ergebnis kleiner oder gleich 59,00 wird die Pfeil rechtsSonderregelung für Kleinbetriebe berücksichtigt.
Liegt der Jahresdurchschnitt über 59,00 wird weiter verfahren wie folgt:

2. Pflichtarbeitsplätze (Soll)

Die Pflichtabeitsplätze werden weiterhin monatlich berechnet. Die Pflichtquote für das Jahr 2002 beträgt 5%
(Ausnahme: öffentliche Arbeitgeber des Bundes, die am 31.10.1999 mehr als 6% Schwerbehinderte beschäftigt hatten, hier beträgt die Pflichtquote weiterhin 6%)

Für jeden Monat werden 5% (bzw. 6%) der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze berechnet. Das Ergebnis wird in die Spalte 5 ("Pflichtarbeitsplätze - Soll") geschrieben.
Bei der Berechnung entstehende Bruchteile von 0,50 und mehr werden aufgerundet.
3. Unbesetzte Pflichtplätze

In jedem Monat wird die Anzahl der besetzten Pflichtplätze von der Soll-Zahl abgezogen. Falls hierbei Minusbeträge herauskommen, werden diese gleich 0 gesetzt.
Die Jahressumme der unbesetzten Pflichtplätze wird gebildet.

4. Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote:
Die Jahressumme der besetzten Pflichtplätze (Spalte 6 im Formular) wird gebildet.
Dann wird diese Summe durch die Jahressumme der Arbeitsplätze (Spalte 4) dividiert und das Ergebnis mit 100 multipliziert.

Liegt diese bei 5% (bzw. 6%) oder darüber, haben Sie die Beschäftigungspflicht erfüllt und brauchen für das Jahr 2002 keine Ausgleichsabgabe zu bezahlen.

Ist die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, beträgt die pro unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu zahlende Ausgleichsabgabe

REHADAT-Elan übernimmt den für Ihr Ergebnis passenden Staffelbetrag in den nächsten Berechnungsschritt.
5. Berechnung der Ausgleichsabgabe:

Die Jahressumme der unbesetzten Pflichtplätze wird mit dem Ihrer Beschäftigungsquote entsprechenden Betrag multipliziert.

Als Ergebnis erhalten Sie die Jahressumme der Ausgleichsabgabe.

Falls Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte eingegeben haben, wird nun noch automatisch die Hälfte der anrechenbaren Rechnungsbeträge abgezogen.
Außerdem können Sie ein eventuelles Guthaben angeben, das REHADAT-Elan ebenfalls bei der Berechnung des Überweisungsbetrages berücksichtigt.

 

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