REHADAT-Elan Newsletter 1 / 2017
Köln, 10. März 2017
- Abgabe der Schwerbehindertenanzeige bis zum 31. März 2017
- Tipp zur Datenübernahme: Alle Betriebe gemeinsam
- Ruhende Beschäftigungsverhältnisse im Anzeigeverfahren
- Neuer Ratgeber "Ausgleichsabgabe - Beschäftigungspflicht, Anzeigeverfahren"
- REHADAT-Gute Praxis
Abgabe der Schwerbehindertenanzeige bis zum 31. März 2017
Arbeitgeber, die 2016 im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze (im Sinne der §§ 73ff SGB IX) hatten, sind anzeigepflichtig und müssen bis zum 31.03.2017 eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei der Agentur für Arbeit abgeben.
Am schnellsten geht das per elektronischem Versand mit der kostenlosen Software REHADAT-Elan. Diese können Sie auf unserer Homepage www.rehadat-elan.de schnell und unkompliziert herunterladen.
Tipp zur Datenübernahme: Alle Betriebe gemeinsam
Mit REHADAT-Elan können Sie Ihre Daten aus dem Vorjahr in die noch leere Version für das aktuelle Anzeigejahr übernehmen. Wenn Sie mehrere Betriebe übernehmen wollen, übernehmen Sie diese bitte alle zusammen. Wenn Sie einen einzelnen Betrieb bei der Datenübernahme auswählen, können die anderen später nicht mehr übernommen werden!!!
Ruhende Beschäftigungsverhältnisse im Anzeigeverfahren
Bei der Berechnung der Arbeitsplätze werden prinzipiell auch ruhende Beschäftigungsverhältnisse mitgezählt und in Spalte 1 aufgeführt. Dazu zählen Personen, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten, die in Elternzeit sind, die unbezahlten Urlaub nehmen, die eine Rente auf Zeit beziehen oder die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Verblockungsmodell) befinden. Diese abschließende Aufzählung finden Sie im § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX.
Ist bei diesen ruhenden Arbeitsverhältnissen allerdings ein Vertreter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit über 18 Std. eingestellt, kann die Stelle des vertretenen Arbeitnehmers wieder abgezogen werden, indem sie in Spalte 3 eingetragen wird.
Neuer Ratgeber "Ausgleichsabgabe - Beschäftigungspflicht, Anzeigeverfahren"
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat einen neuen Ratgeber zu den Themen Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht veröffentlicht. Darin wird zum Beispiel erklärt, was beim Anzeigeverfahren zu beachten ist, wie die Ausgleichsabgabe berechnet wird, wie sie sich senken lässt - und für welche Leistungen das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe verwendet. Beispielrechnungen und Tipps für das Ausfüllen der Formulare runden den kompakten Praxis-Rategeber ab.
Den Ratgeber können Sie hier herunterladen: www.kvjs.de
REHADAT-Gute Praxis
Sie möchten gerne mehr Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb beschäftigen oder ausbilden? Dann stöbern Sie doch mal im Internetportal REHADAT-Gute Praxis. Das Portal veranschaulicht mit mehr als 900 gelungenen Beispielen, wie Menschen mit Behinderung erfolgreich arbeiten können und stellt allgemeine Informationen, Maßnahmen und Integrationsvereinbarungen zu einer inklusiven Arbeitswelt vor.
In den Beispielen können Sie nachlesen, wie der Übergang in das Berufsleben erfolgte, welche Ausbildung oder Qualifizierung dies ermöglichte, wie der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld gestaltet wurde und welche Institution beraten und finanziell gefördert hat.
Hier geht es zum Portal: www.rehadat-gutepraxis.de.
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REHADAT wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.
