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(Bitte beachten Sie, dass Neuerungen, die sich auf den Import von Daten aus Personalsoftware auswirken, in der
Schnittstellenbeschreibung 2009 detailliert beschrieben sind.)
Die Liste der Rechtsformen wird ergänzt um SE (Societas Europaea = Aktiengesellschaft in der Europäischen Union) und UG (Unternehmergesellschaft).
Als Alternative zu den herkömmlichen Bankdaten können jetzt IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) eingegeben werden. Es handelt sich um freiwillige Angaben nur für den Arbeitgeber (nicht für die Nebenbetriebe).
Diese (bisher ohnehin freiwilligen) Angaben werden im Anzeigeverfahren zukünftig nicht mehr abgefragt.
In der Auswahl der zulässigen Behörden, die den SB-Ausweis ausstellen, wurde die Möglichkeit "Berufsgenossenschaft/Gesetzliche Unfallversicherung" durch "Sonstige / § 69 Abs. 2 SGB IX" ersetzt.
Hintergrund: Die Gesetzliche Unfallversicherung ist nur eine von mehreren möglichen Behörden nach § 69 Absatz 2 SGB IX. Für den Import, den Ausdruck und die elektronische Übermittlung wird das Kürzel BG beibehalten.