Seitennavigation:
| zum Seiteninhalt | zur Navigation | Pflichtarbeitsplätze (Soll) | Unbesetzte Pflichtplätze | Jahresdurchschnittliche SB-Beschäftigtenzahl | Berechnung der Ausgleichsabgabe | zur Fussnavigation |

zur Startseite REHADAT-Elan

REHADAT-Elan 03

Hinweise zur Sonderregelung für Kleinbetriebe:
Anzeigejahr 2003

 

Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich bis zu 59,00 Arbeitsplätzen wird im Anzeigejahr 2003 so weitergerechnet:

2. Pflichtarbeitsplätze (Soll)

Die Pflichtarbeitsplätze werden nicht mehr monatlich berechnet, sondern es werden:

a) bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich bis zu 39,00 Arbeitsplätzen die Anzahl der Monate der Unternehmenstätigkeit mit 1 multipliziert

b) bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich mehr als 39,00 und bis zu 59,00 Arbeitsplätzen die Anzahl der Monate der Unternehmenstätigkeit mit 2 multipliziert

3. Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

Die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze werden ebenfalls nicht mehr monatlich ermittelt, sondern es wird die Jahressumme der besetzten Pflichtarbeitsplätze gebildet und vom berechneten Jahressoll abgezogen.

4. Jahresdurchschnittliche Beschäftigung

Die Jahressumme der besetzten Pflichtarbeitsplätze wird durch die Anzahl der Monate, in denen der Arbeitgeber an mindestens einem Tag bestand, dividiert. Das Ergebnis ist die jahresdurchschnittliche Beschäftigung.

Beträgt der Wert

a) bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich bis zu 39,00 Arbeitsplätzen 1 und mehr

b) bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich mehr als 39,00 und bis zu 59,00 Arbeitsplätzen 2 und mehr,

ist die Beschäftigungspflicht erfüllt und es braucht keine Ausgleichsabgabe bezahlt zu werden.

Ist die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, beträgt die pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz zu zahlende Ausgleichsabgabe:

- bei Arbeitgebern mit einer jahresdurchschnittlichen Arbeitsplatzzahl von bis zu 39,00 Arbeitsplätzen und einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von unter 1: 105,- €

- bei Arbeitgebern mit einer jahresdurchschnittlichen Arbeitsplatzzahl von mehr als 39,00 bis zu 59,00 Arbeitsplätzen und einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von

- unter 1: 180,- €

- 1 bis unter 2: 105,- €.

REHADAT-Elan übernimmt den für Ihr Ergebnis passenden Staffelbetrag in den nächsten Berechnungsschritt.

5. Berechnung der Ausgleichsabgabe:

Die Jahressumme der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze wird mit dem Staffelbetrag (der entsprechenden jahresdurchschnittlichen Beschäftigung) multipliziert.

Als Ergebnis erhalten Sie die Jahressumme der Ausgleichsabgabe.

Falls Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen eingegeben haben, wird nun automatisch die Hälfte der anrechenbaren Rechnungsbeträge abgezogen.

Außerdem können Sie ein eventuelles Guthaben angeben, das REHADAT-Elan ebenfalls bei der Berechnung des Überweisungsbetrages berücksichtigt.

 

Fussnavigation:

zur Startseite REHADAT-Elan weiter zur nächsten Seite zurück zur vorherigen Seite
Seitenende

xx.x.2003 Validierungsauszeichnung W3C HTML 4.01!

Pfeil nach oben Seitenanfang

Pfeil nach oben Seitenanfang

Pfeil nach oben Seitenanfang