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Neues

Neue Funktionen von REHADAT-Elan02

 

Inhaltsübersicht:

  1. Datenübernahme aus dem Vorjahr
  2. Neues im Bereich "Verzeichnis"
  3. Erklärung B
  4. Neuer Menüpunkt "Extras"
  5. Seitenansicht/Druck
  6. Neues in der Auswertung2
  7. Elektronischer Versand
  8. Datenimport aus anderen Programmen

1. Datenübernahme aus dem Vorjahr
Wenn Sie REHADAT-Elan bereits in 2001 eingesetzt haben, können Sie die Vorjahresdaten übernehmen. Nutzen Sie dazu die Funktion "Datenübernahme 2001", die Ihnen beim Programmstart und unter dem Menüpunkt "Extras" einer leeren REHADAT-Elan02-Installation angeboten wird.

2. Neues im Bereich "Verzeichnis"
Im Eingabebereich "Verzeichnis" hat es auf Wunsch der Arbeitsverwaltung kleinere Änderungen gegeben:

Außerdem finden Sie den Aufruf des Menüs "Personengruppenwechsel" nun nicht mehr auf dem Nachweis-Kärtchen, sondern unter den neuen Menüpunkt "Extras".

3. Erklärung B
Falls Sie über Nebenbetriebe / Dienststellen verfügen, die als Arbeitgeber zur Anzeigenerstattung aufgefordert wurden, können Sie die für diese Betriebe erforderliche "Erklärung B" nun auch mit REHADAT-Elan erzeugen. Diese Funktion finden Sie im Menü "Nebenbetrieb".

4. Neuer Menüpunkt "Extras"
Im Eingabebereich "Verzeichnis" finden Sie unter dem Menüpunkt "Extras" folgende neue Funktionen:

Arbeitszeitwechsel:
Nutzen Sie dieses Funktion, wenn ein anzurechnender Mitarbeiter im Anzeigejahr die wöchentliche Arbeitszeit von 18h und mehr auf unter 18h herabsetzt, oder umgekehrt.

Mitarbeiter versetzen:
Zum Versetzen von Mitarbeitern zwischen unterschiedlichen Betrieben eines Arbeitgebers steht Ihnen nun diese Funktion zur Verfügung. Sie brauchen den Mitarbeiter nicht mehr neu einzugeben, sondern tragen lediglich das Austrittsdatum im alten sowie das Eintrittsdatum im neuen Betrieb ein. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweiligen Betriebe / Dienststellen in der gleichen REHADAT-Elan-Installation vorliegen.

Liste ablaufender Nachweise:
Falls Sie in Ihrer REHADAT-Elan-Version Mitarbeiter haben, deren Nachweise bereits abgelaufen sind oder im Jahr 2002 ablaufen, können diese hier aufgelistet werden.

5. Seitenansicht/Druck
Die beiden Menüpunkte Seitenansicht und Druck wurden in REHADAT-Elan02 zusammengefasst.
Zur Vereinfachung finden Sie hier nun nur noch jeweils die Ausfertigung für den Arbeitgeber.
Die Ausfertigung für das Arbeitsamt und für das Integrationsamt werden nur noch beim Gesamtdruck (nach "Anzeige abgeben") erzeugt. Zum Blättern in der Seitenansicht des Verzeichnisses nutzen Sie bitte die Pfeiltasten oben links oder den Scrollbalken am oberen Bildschirmrand, da das neue Verzeichnisformular ein Querformat ist.

6. Neues in der Auswertung2

Guthaben aus dem Vorjahr:
Hier kann nun auch ein Erläuterungstext für ein eventuell bestehendes Guthaben eingegeben werden.

"Ändern"-Button für das zuständige Arbeitsamt:
REHADAT-Elan ermittelt das für Sie zuständige Arbeitsamt aus Ihrer Postleitzahl und zeigt Ihnen die Anschrift in der "Auswertung2" an. Falls dies nicht das für Sie zuständige Amt sein sollte, können Sie diesen Eintrag über den "Ändern"-Button ändern.

Anzeige abgeben:
Der in der REHADAT-Elan-Version für 2001 enthaltene Button "Drucken" für den Gesamtdruck der Anzeige wurde durch "Anzeige abgeben" ersetzt. Dahinter finden Sie sowohl die "alte" Gesamtdruck-Funktion ("nur Drucken"), als auch die Möglichkeit, die Anzeige elektronisch zu versenden. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Angaben zum Arbeitgeber, Arbeitsplätzen, anrechenbaren Personen, Werkstattaufträgen und Nebenbetrieben vollständig sind, bevor Sie die Anzeige abgeben.

7. Elektronischer Versand
Wenn REHADAT-Elan einen Browser mit ausreichender Verschlüsselungsstärke auf Ihrem Rechner gefunden hat, steht Ihnen nach dem Anklicken von "Anzeige abgeben" mit dem Button "Senden und Drucken" die Funktion zum elektronischen Versand der Anzeige über das Internet zur Verfügung.
Der Versand erfolgt mit einer 128bit-Verschlüsselung (der stärksten momentan möglichen Verschlüsselung, die z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird) an einen Server der Bundesanstalt für Arbeit, auf den Ihr Arbeitsamt zugreifen kann.
Da auf der Anzeige eine Unterschrift erforderlich ist, wird beim elektronischen Versand ein EDV-Begleitausdruck erstellt, den Sie unterschreiben und an Ihr Arbeitsamt schicken müssen.
Erst wenn der Begleitausdruck beim Arbeitsamt eingegangen ist, gilt die Anzeige als abgegeben. Der Begleitausdruck enthält außerdem eine ID-Nummer, über die das Arbeitsamt erkennen kann, dass die versandte Datei diejenige ist, zu der Ihre Erklärung gehört.

Wenn Sie die Anzeige elektronisch versenden, brauchen Sie die Originalformulare nicht mehr zu verschicken - auch nicht die Aufstellung der Werkstattaufträge, da die gesamte Anzeige nach Prüfung durch das Arbeitsamt elektronisch an das Integrationsamt weitergeleitet wird.
Falls Sie jedoch Kopien der Rechnungsbelege von Aufträgen an Werkstätten für Behinderte einreichen möchten, schicken Sie diese bitte direkt an Ihr zuständiges Integrationsamt.

8. Datenimport aus anderen Programmen
Zur Datenübernahme aus anderen Programmen steht Ihnen ein separates Import-Tool zur Verfügung. Damit können Daten in einem festgelegten Format aus anderen Programmen übernommen werden. Weitere Informationen zum Import-Tool finden Sie Pfeil rechtshier.

 

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