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Buchstabe R
- Aktueller Lexikoneintrag: Ruhende Arbeitsverhältnisse
Inhalt
Wenn keine Vertretungskraft eingestellt ist, zählen ruhende Arbeitsverhältnisse (wegen Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit/ Erziehungsurlaub, unbezahltem Urlaub oder Bezugs einer Rente auf Zeit oder bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase) weiter als Arbeitsplatz.
In Fällen einer Vertretung zählt nur die Stelle der Vertretungskraft.
siehe § 73 SGB IX
