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Inhalt
Wenn Sie Ihre Anzeige nachträglich korrigieren wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre Agentur für Arbeit. Sprechen Sie mit dem Bearbeiter ab, ob eine neue Anzeige abgegeben werden muss oder eine Korrektur durch den Mitarbeiter der Agentur möglich ist.
Wenn Sie anrechenbare Personen für zurückliegende Jahre nachmelden möchten, gilt für die Erstattung von zu viel gezahlter Ausgleichsabgabe folgende Regelung:
Nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit folgt, ist eine Erstattung der Ausgleichsabgabe ausgeschlossen (§ 77 Abs. 4 Satz 8 SGB IX).
Beispiel: die Anzeige für 2012 wird am 31.03.2013 abgegeben. Die Ausschlussfrist läuft am 31.12.2014 ab. Die Frist soll einen erheblichen Verwaltungsaufwand für länger zurückliegende Vorgänge vermeiden.
