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Inhalt
Die Erklärung „B“ müssen nur diejenigen Betriebe / Dienststellen abgeben, die von der Agentur für Arbeit angeschrieben und zur eigenständigen Anzeigenerstattung aufgefordert wurden, aber als Nebenbetrieb eines anderen Arbeitgebers in eine Gesamtanzeige einbezogen werden.
Kreuzen Sie in REHADAT-Elan bitte das Feld „Erklärung B“ an, wenn für den Nebenbetrieb diese Erklärung abgegeben werden soll. Oder benutzen Sie die Papierversion, die Sie auf der Rückseite des Anschreibens durch die Bundesagentur für Arbeit finden
Die Agentur für Arbeit erhält hierdurch die Mitteilung, dass der Betrieb / die Dienststelle in die Gesamtanzeige eines Arbeitgebers einbezogen wird und Sie vermeiden damit Nachfragen oder eventuelle Mahnungen der Arbeitsverwaltung.
Die Erklärung „B“ ist unabhängig davon, ob in dem Betrieb / der Dienststelle anrechenbare Personen beschäftigt werden.
