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Inhalt
Mitarbeiter können nur angerechet werden, solange ihr Schwerbehindertenausweis (bzw. ein anderer Nachweis ihrer Anrechnungsfähigkeit) gültig ist.
Eine Übersicht über alle Nachweise (Arbeitgeber und Nebenbetriebe), die im Anzeigejahr ablaufen oder abgelaufen sind, bietet die Software REHADAT-Elan unter dem Menüpunkt Seitenansicht/Druck - interne Listen - ablaufende Nachweise.
